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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam, bevor Sie die Annahme des Auftrags bestätigen.
1. Vertragsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Creamore Events („Vermieter“), gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsannahme gültigen Fassung für alle Verträge zur Lieferung und Abholung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer („Mieter“) mit dem Vermieter abschließt.

1.2. Inhalt und Umfang des Mietvertrags werden schriftlich, in Textform, bestimmt.

1.3. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich.

1.4. Mit der Angebotsannahme in Textform erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters als verbindlich an.

1.5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
2. Gegenstand der Vermietung
2.1. Die im Online-Shop des Vermieters enthaltenen Mietgegenstände stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe einer unverbindlichen Anfrage durch den Mieter.
Ferner kann der Mieter die Anfrage auch telefonisch, per E-Mail, per Online-Kontaktformular oder persönlich gegenüber dem Vermieter abgeben.

2.2. Mietgegenstände sind die im Mietangebot bzw. Mietvertrag angegebenen Möbel, Fotobox und Dekorationsartikel.

2.3. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters oder werden von einem anderen Dienstleister ausgeliehen.

2.4. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Mietdauer (Nr. 3) zur Verfügung gestellt.
3. Mietdauer
3.1. Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst mindestens einen Zeitraum von drei Tagen. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Sonntage und Feiertage werden nicht mitberechnet.

3.2. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände (Nr. 2) an den Mieter und endet mit Rückgabe an dem Vermieter. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung des
Vermieters in Textform.

3.3. Falls die gemieteten Artikel nicht im vereinbarten Verleih-Zeitraum zurückgegeben werden, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Für jeden weiteren Tag wird der Tagesmietpreis berechnet. Dieser errechnet sich aus dem Grundmietpreis je Mieteinheit geteilt durch drei. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.
4. Vertragsinhalt / Mietpreise / Mieteinheit
4.1. Sofern nicht anderes vereinbart, verstehen sich die Preise pro Stück und Mieteinheit. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.

4.2. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat und die vom Mieter zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Mieter die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

4.3. Bei Auslandsgeschäften behält sich der Vermieter das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer nachzuberechnen.

4.4. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Diese Kosten werden gesondert berechnet.

4.5. Für den Vertragsschluss stehen die deutsche, italienische und die englische Sprache zur Verfügung.

4.6. Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Mieter in der Auftragsbestätigung vom Vermieter mitgeteilt.
5. Kaution
5.1. Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in bar zu erheben. Es wird eine Kaution abhängig vom Auftragswert berechnet:
  • bis 200 EUR Auftragswert: 50 EUR
  • bis 500 EUR Auftragswert: 100 EUR
  • bis 1000 EUR Auftragswert: 250 EUR
  • über 1000 EUR Auftragswert: 500 EUR
  • Musterbestellungen: 50 EUR
5.2. Die Kaution ist bei Lieferung oder Selbstabholung der Mietgegenstände fällig. Sie wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.
6. Zahlungsbedingungen / Anzahlung
6.1. Der Vermieter ist berechtigt Vorkasse zu verlangen, sowie Abschlagsrechnungen zu stellen.

6.2. Mit Auftragserteilung werden 30% Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 14 Tagen vor Mietbeginn zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Vermieter. Die Zahlung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Stornierung des Auftrags nach Ablauf der 14 tätigen Widerrufsfrist verfällt die geleistete Anzahlung.

6.3. Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Mieter vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).

6.4. Der Vermieter behält sich das Recht vor in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen, oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes, in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der
Abschlussrechnung kann mit der Kaution vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.

6.5. Der Vermieter ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.
7. Rücktritt vom Mietvertrag / Kündigungsrecht / Stornierung / Umbuchung
7.1. Der Mieter hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen.

7.2. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden, eine Nachlieferung scheidet aus. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Mieter von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

7.3. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende
Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.

7.4. Im Falle einer Auftragsstornierung gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Im Falle einer Auftragsstornierung ohne wichtigen Grund durch den Mieter vor Mietbeginn
fallen die folgenden Stornierungsbedingungen an:
  • bei Stornierung bis 12 Monate vor der Veranstaltung sind 25% der Auftragssumme fällig
  • bei Stornierung bis 6 Monate vor der Veranstaltung sind 50% der Auftragssumme fällig
  • bei Stornierung bis 8 Wochen vor der Veranstaltung sind 75% der Auftragssumme fällig
  • bei Stornierung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung sind 90% der Auftragssumme fällig
  • Bei weniger als 4 Wochen bis zum Veranstaltungstag sind 100% der Auftragssumme fällig
7.5. Ein Stornierung mit wichtigen Grund wäre unter anderem: Lockdown, Krankheit der Veranstalter oder Trennung des Brautpaares. Dem Mieter werden die bezahlten Kosten bis auf die Anzahlung wieder erstattet.

7.6. Bei einer behördlich angeordneter „Personenbegrenzung” erstatten wir das nicht genutzte Inventar. Sollte es zu einer freiwilligen Verschiebung kommen (Veranstaltung lässt sich durch aktuelle Regularien durchführen, der Mieter möchte aber nicht feiern),
verschieben wir zu einer Gebühr in Höhe von 30% vom Gesamtbetrag.

7.7. Eine Umbuchung des Auftrags, auf einen anderen Termin, ist nur nach Absprache möglich und benötigt die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter hat das Recht, dem Mieter für die Umbuchung zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen und ggf. eine
Preisanpassung vorzunehmen. Bei einer Umbuchung kann der Vermieter nicht garantieren alle im Vertrag aufgelisteten Leistungen zu erbringen. Im Falle einer Stornierung, bei zuvor durchgeführter Umbuchung, wird zzgl. zur Stornierungsgebühr die Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt.

7.8. Bei Auftragsdurchführung ist der Mieter berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen um maximal 20% zu reduzieren, sofern dies bis spätestens vier Wochen vor der vereinbarten Übergabe/Auslieferung in Textform übergeben wird.

7.9. Eine Auftragsreduzierung ist nur bei Auftragsdurchführung anwendbar. Wird ein Auftrag storniert, bei dem zuvor das Auftragsvolumen reduziert wurde, wird zur Ermittlung der Stornierungsgebühren grundsätzlich die ursprüngliche Auftragssumme vor
der Reduzierung zugrunde gelegt.

7.10. Bei kurzfristiger Absage geht die speziell gekaufte Ware in das Eigentum von Creamore Events über. Gleiches gilt bei Nichtabholung der Mietgegenstände.
8. Lieferung / Abholung / Aufbau- und Abbaukosten
8.1. Der Mieter oder eine von ihm beauftragte Person kann die Mietgegenstände am Lager von Creamore Events abholen und zum Veranstaltungsort transportieren. Die Mietobjekte sind ordnungsgemäß verpackt und stehen zur Abholung bereit.
Standort vom Lager: Turnstraße 25, 75328 Schömberg.

8.2. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Art und Weise des Transports zum Transportieren der Mietobjekte geeignet ist, um Schäden an den Mietobjekten zu vermeiden. Für den
Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben. Weiter sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen. Diese sind im Zweifel vorab beim Vermieter anzufragen.

8.3. Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen
sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.

8.4. Die Rückgabe muss in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen erfolgen. Das Verpackungsmaterial ist Bestandteil der Vermietung und muss zum Schutz der Mietartikel vollständig verwendet und zurückgegeben werden. Beschädigungen,
die beim Rückversand aufgrund unsachgemäßer oder unvollständiger Verpackung entstehen, gehen zu Lasten des Vermieters.

8.5. Für die Abholung und Rückgabe werden Termine mit einem Zeitfenster von 1 Stunde eingeräumt. Sollte dieses Zeitfenster überschritten werden, d.h. der Mieter erscheint nicht oder stark verspätet zu dem vereinbarten Termin, behält sich der Vermieter vor,
eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 15,00 € pro 30 Minuten Verspätung zu erheben.

8.6. Wird die Anlieferung und Abholung, an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den Mieter vereinbart, gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.

8.7. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter
Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch den Vermieter.

8.8. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurgewerbes.

8.9. Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreis begrenzt.

8.10. Die Anlieferung und Abholung beinhaltet keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Für Aufbau und Abbau durch den Vermieter bedarf es der Vereinbarung in Textform. Es gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.

8.11. Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Türe und zu ebener Erde. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Anlieferung benötigten Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig, wie bei der Auslieferung sortiert, am Ort der Übergabe und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten.

8.12. Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die
Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.

8.13. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als unbeanstandet
angenommen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.

8.14. Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.

8.15. Alle Maßangaben sind ungefähre Maßangaben. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.
9. Sorgfaltspflicht und Reklamationen
9.1. Der Mieter haftet für alle Schäden ab Übergabe am Lager-Standort des Vermieters bis Rückgabe der Mietgegenstände am Lager-Standort des Vermieters.

9.2. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.

9.3 Die Mietgegenstände dürfen vom Mieter nicht an Dritte weiterverliehen werden.

9.4. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.

9.5. Die vermieteten Sessel, Stühle, Poufs und Hocker sind mit max. 100 kg Gewicht belastbar.

9.6. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.

9.7. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.

9.8. Die Mietgegenstände dürfen nach dem Ende der Veranstaltung nicht unbeaufsichtigt im Freien abgestellt werden.

9.9. Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.

9.10. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
10. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten
10.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

10.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten.

10.3. Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen ist eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter bei der Rückgabe nicht möglich. Dann ist der Vermieter berechtigt die vollständige Zählung und
Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.

10.4. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände grob gesäubert an den Vermieter zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in
Höhe von 30,00€ pro Person und Stunde berechnet.

10.5. Textilien müssen dem Vermieter nach deren Benutzung in trockenem Zustand zurückgegeben werden. Bei stärkerer Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt entsprechende Reinigungskosten nachzuberechnen.

10.6. Weist ein Mietobjekt eine besondere Verunreinigung wie z.B. Brandlöcher, Flecken von Kerzenwachs oder Weinflecken auf, die durch eine normale Reinigung nicht entfernt werden können, wird der Vermieter einen Wertersatz fordern.

10.7. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreis leisten. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 30,00€ pro Stunde für die Wiederherstellung berechnet, zzgl. der benötigten
Materialkosten (Einkaufspreis).
11. Reinigung
11.1. Tischwäsche
Die Reinigung der Tischdecken und Servietten ist im Mietpreis inbegriffen. Sie sind grob gereinigt und trocken in den dafür vorgesehenen Wäschesack zu legen. Die Reinigung übernimmt der Vermieter. Servietten und Tischdecken, die Flecken enthalten, die
nicht oder nicht restlos entfernt werden können (z.B. Rotweinflecken, Stockflecken) oder Löcher (z.B. Brandlöcher) enthalten, werden als Totalverlust in Rechnung gestellt.

11.2. Besteck
Das Besteck ist vorgespült, trocken und wie bei Anlieferung verpackt zurückzugeben. Das Besteck ist spülmaschinengeeignet. Verbleiben Speisereste an dem Besteck oder wird dieses nass verpackt, kann es Schaden nehmen. Wird das Besteck unverpackt und/
oder ungespült zurückgegeben, stellt der Vermieter nachträgliche Bearbeitungskosten in Höhe von 0,50 EUR je betroffenem Besteckteil in Rechnung.

11.3. Platzteller
Die Platzteller dienen in erste Linie der Dekoration und sollten daher nicht zum Essen verwendet werden. Platzteller mit Metallic-Rand dürfen nicht in der Spülmaschine gespült werden! Dies beschädigt den Metallic-Rand. Sind die Platzteller grob mit Speiseresten oder
Fett verschmutzt, stellt der Vermieter eine Reinigungspauschale von 1,00 EUR je betroffenem Teller in Rechnung.

11.4. Kerzenständer/Teelichthalter/Zylindervasen
Die Kerzenständer sind lediglich grob von Wachsresten und Kerzenstumpen zu reinigen. Hierfür dürfen keine scharfen oder spitzen Gegenstände verwendet werden, da die Kerzenständer sonst verkratzen.
12. Abbildungen / Fotos / Datenschutzhinweis
12.1. Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.

12.2. Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Flyers, sowie in Internetseiten und Multimedia-Präsentationen auf CD und DVD können von der Wirklichkeit abweichen.

12.3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine von ihm angegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung abgespeichert und genutzt werden. Soweit der Mieter die bei dem Vermieter gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen
möchte, kann der Mieter dies dem Vermieter jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch mitteilen.
13. Haftung des Mieters
13.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der
Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.

13.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.

13.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.

13.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten (Nr. 10.6.).

13.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten ( Nr. 10.6.).

13.6. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu
versichern.
14. Haftung des Vermieters
14.1. Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich
dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.

14.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.

14.3. Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet er nur wegen der schuldhaften
Verletzung seiner wesentlichen Vertragspflichten aus dem Vertrag. Der Schadenersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
15. Widerrufsrecht und Widerufsfolgen

15.1. Der Mieter kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, ohne Angabe von Gründen, in Textform schriftlich widerrufen.

15.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an: Creamore Events, Vito Michele Giove, Turnstraße 25, 75328 Schömberg oder info@creamore-events.com.

15.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.

15.4. Im übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

16. Schlussbemerkung
16.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz
durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

16.2 Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der
Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder
Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.

Stand: 01.03.2022
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